Ihr Weg zur Kur
Auch ein gesünderes Leben beginnt mit dem ersten Schritt
Die Kneipp Therapie ist von der Wissenschaft mit Studien belegt, sie wird von der Schulmedizin als klassisches Naturheilverfahren anerkannt und wird seit mehr als 100 Jahren von Ärzten verordnet. Kneipp-Kuren – ob zur Behandlung oder als Vorsorge – gehören zu den beliebtesten unserer Zeit.
Mit der letzten Gesundheitsreform des Bundes im Zeichen der Corona-Pandemie sind Kuren/ambulante Vorsorgeleistungen wieder zu Pflichtleistungen geworden, auf deren Bewilligung alle Versicherten einen Anspruch gegenüber Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern haben. So entscheidet sich zukünftig auch, welche Kosten zugunsten der Versicherten von den Kassen übernommen werden und welche Kosten, etwa bei privat gewählten Bestandteilen eines kur- mäßigen Gesundheitsaufenthaltes, bei Ihnen als Kurendem oder Gesundheitsurlauber verbleiben.
Als Privatzahler sind Sie frei in der Wahl des Ortes und der Ausgestaltung Ihres Gesundheitsaufenthaltes. Zuständig für die Verordnung einer Kneipp-Kur sind Ihr Haus- oder Facharzt, der Betriebsarzt sowie Ihre Krankenkasse, mit denen Sie am besten vorab Art und Höhe der Kostenübernahme klären. Wir sind Ihnen gerne bei der Planung Ihres Kuraufenthaltes und der Beantragung von Zuschüssen bei Ihrer Krankenkasse behilflich.
Buchen Sie Kneipp als
- ambulante Vorsorgekur
- Heilkur
- Rehabilitationskurs
- Heilanwendung auf Rezept
- stationäre Sanatoriumskur
- gesundheitliche Zusatzleistung
- privaten Gesundheitsurlaub
- Wellness-Ferien
- Relax-Wochenende
So kommen Sie zu einer Kneipp-Kur
1.
Sie entscheiden sich für eine Kur / eine ambulante Vorsorgemaßnahme – Ihr Arzt empfiehlt eine Kur.
2a.
Sie wählen einen selbstfinanzierten Aufenthalt.
2b.
Sie legen Ihrer Kasse bzw. Beihilfestelle einen schriftlichen Antrag vor. Eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach Kneipp muss von dort verpflichtend bewilligt werden.
3.
Die Auswahl des Kurortes / Heilbades für Ihren Gesundheitsaufenthalt liegt (gegebenenfalls nach Beratung) in Ihrer Hand.
4.
Sie fahren zur Kur: Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Kostenträgern oder mit Ihnen.
1.
Sie entscheiden sich für eine Kur / eine ambulante Vorsorgemaßnahme – Ihr Arzt empfiehlt eine Kur.
2a.
Sie wählen einen selbstfinanzierten Aufenthalt.
2b.
Sie legen Ihrer Kasse bzw. Beihilfestelle einen schriftlichen Antrag vor. Eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach Kneipp muss von dort verpflichtend bewilligt werden.
3.
Die Auswahl des Kurortes / Heilbades für Ihren Gesundheitsaufenthalt liegt (gegebenenfalls nach Beratung) in Ihrer Hand.
4.
Sie fahren zur Kur: Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Kostenträgern oder mit Ihnen.