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Ihr Weg zur Kur

Auch ein gesünderes Leben beginnt mit dem ersten Schritt

Die Kneipp Therapie ist von der Wissenschaft mit Studien belegt, sie wird von der Schulmedizin als klassisches Naturheilverfahren anerkannt und wird seit mehr als 100 Jahren von Ärzten verordnet. 
Kneipp-Kuren – ob zur Behandlung oder als Vorsorge – 
gehören zu den beliebtesten unserer Zeit.

Mit der letzten Gesundheitsreform des Bundes im 
Zeichen der Corona-Pandemie sind Kuren/ambulante
Vorsorgeleistungen wieder zu Pflichtleistungen 
geworden, auf deren Bewilligung alle Versicherten einen 
Anspruch gegenüber Krankenkassen und 
Sozialversicherungsträgern haben. So entscheidet sich zukünftig 
auch, welche Kosten zugunsten der Versicherten von 
den Kassen übernommen werden und welche Kosten, 
etwa bei privat gewählten Bestandteilen eines kur-
mäßigen Gesundheitsaufenthaltes, bei Ihnen als 
Kurendem oder Gesundheitsurlauber verbleiben.

Als Privatzahler sind Sie frei in der Wahl des Ortes und 
der Ausgestaltung Ihres Gesundheitsaufenthaltes. 
Zuständig für die Verordnung einer Kneipp-Kur sind Ihr 
Haus- oder Facharzt, der Betriebsarzt sowie Ihre 
Krankenkasse, mit denen Sie am besten vorab Art und Höhe der 
Kostenübernahme klären. Wir sind Ihnen gerne bei der 
Planung Ihres Kuraufenthaltes und der Beantragung von 
Zuschüssen bei Ihrer Krankenkasse behilflich.

Buchen Sie Kneipp als

So kommen Sie zu einer Kneipp-Kur

1.

Sie entscheiden sich für eine Kur /
 eine ambulante Vorsorgemaßnahme –
 Ihr Arzt empfiehlt eine Kur.

2a.

Sie wählen einen selbstfinanzierten Aufenthalt.

2b.

Sie legen Ihrer Kasse bzw. Beihilfestelle einen schriftlichen Antrag vor. Eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach 
 Kneipp muss von dort verpflichtend 
 bewilligt werden.

3.

Die Auswahl des Kurortes / Heilbades für
 Ihren Gesundheitsaufenthalt liegt 
 (gegebenenfalls nach Beratung) in Ihrer Hand.

4.

Sie fahren zur Kur: Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Kostenträgern oder mit Ihnen.

1.

Sie entscheiden sich für eine Kur /
 eine ambulante Vorsorgemaßnahme –
 Ihr Arzt empfiehlt eine Kur.

2a.

Sie wählen einen selbstfinanzierten Aufenthalt.

2b.

Sie legen Ihrer Kasse bzw. Beihilfestelle einen schriftlichen Antrag vor. Eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach 
 Kneipp muss von dort verpflichtend 
 bewilligt werden.

3.

Die Auswahl des Kurortes / Heilbades für
 Ihren Gesundheitsaufenthalt liegt 
 (gegebenenfalls nach Beratung) in Ihrer Hand.

4.

Sie fahren zur Kur: Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Kostenträgern oder mit Ihnen.