Chronologie Kneipp Verband
Kneipps Erbe in den besten Händen
1897
Tod von Sebastian Kneipp in Bad Wörishofen.
ca. 1925
Eine Reihe von Städten und Gemeinden führen auf ihrem Gebiet „Kneippbäder“ und „Wasserkuranstalten“.
1937
Gesetzliche „Begriffsbestimmungen“ werden auch für die Anerkennung von Kneippkurorten in Deutschland festgelegt.
1947
Gründung des Deutschen Bäderverbandes (DHV) als Dachverband aller Bädersparten. Das Kneippwesen erfasst viele Orte in ganz Deutschland.
1948
Der Begriff „Kneippsches Heilbad“ als Vorläufer des „Kneippheilbades“ wird geprägt.
1951
Die „Richtlinien und Begriffsbestimmungen“ des DHV widmen sich auch den Anforderungen an Kneippkurorte. Seither sind die heutigen „Begriffsbestimmungen/Qualitätsstandards“ – einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte – auf Bundesebene die „rote Schnur“ der für Gesundheit zu- ständigen Bundesländer zur Einheitlichkeit von Kurortegesetzlichkeiten und -voraussetzungen.
1953
Anlässlich des vom DHV veranstalteten Deutschen Bädertages wird in Bad Reichenhall die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte (ARGE Kneipp) der in Deutschland von den Bundesländern nach Kneipp staatlich prädikatisierten Kommunen gegründet.
1965
Die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kneippheil- bäder und Kneippkurorte“ gibt sich im „Kneipp-Quellort“ Bad Wörishofen ein neues Statut.
1966
Die „Arge Kneipp“ festigt die Zusammenarbeit mit anderen Kneippinstitutionen.
um 1967
In der DDR wird die „Verordnung über Kurorte, Erholungsorte und natürliche Heilmittel“ erlassen.
1970
In Westdeutschland erlassen die Bundesländer auf der Basis der „Begriffsbestimmungen“ des DHV gesetzliche Anerkennungsvoraussetzungen für Kneippheilbäder und Kneippkurorte.
1977
Die „Arge Kneipp“ erhält in Bad Camberg eine Satzung, die einen Schwerpunkt auf Marketingmaßnahmen legt. In der Folge werden eine ganze Reihe von Aktionen im Bereich der Print- und der TV-Medien sowie des Messegeschäfts durchgeführt
1985
Die Kneipp-Arbeitsgemeinschaft gibt sich den Namen „Die Kneippkur – Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte“ (Deutscher Kneippverband).
1990
Die Mitgliederversammlung des Verbandes begrüßt erstmals Kolleginnen und Kollegen aus der ehemaligen DDR, deren Orte jetzt nach den bundesdeutschen Begriffsbestimmungen und Kurortebestimmungen der neuen Bundesländer Anerkennung finden.
1993
Der Verband arbeitet in zahlreichen Gremien des gesamten Bäderwesens mit.
2005
In Bad Peterstal-Griesbach bildet sich die „Arbeitsgemeinschaft PremiumClass im Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte“. Ihre Werbemittel und ihr Internetauftritt erzielen große Aufmerksamkeit.
2007
Der neue Kneipp Verbandsfolder „DIE KNEIPP-KUR“ erscheint. Der Verband tritt nach außen mit neuem Erscheinungsbild auf.
Im Internet wird eine neue Plattform betreten.
2012
Die „Begriffsbestimmungen / Qualitätsstandards“ des DHV werden für Kneippheilbäder und Kneipp- kurorte unter maßgeblicher Beteiligung des Deutschen Kneippverbandes vollständig überarbeitet.
2014
Der Verband beteiligt sich auf Bundesebene intensiv an den Beratungen zum Erlass eines „Bundes- Präventionsgesetzes“.
2015
Der Dt. Kneippverband feiert in Bad Wörishofen das 50-jährige Bestehen des dort gegebenen Statutes.
2016/2017
„Das Kneippen als traditionelles Wissen und Praxis 2016nach der Lehre Sebastian Kneipps“ wird auch auf Antrag des deutschen Kneippverbandes durch die Dt. UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz in die bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
2017
Die Internetpräsenzen „www.kneippverband.de“ und „www.kneipp-premium.de“ erfahren einen Relaunch.
2020
Das durch die Corona-Pandemie veranlasste „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ des Bundes macht die ambulanten Vorsorgemaßnahmen – also auch die nach Kneipp – erneut zu Pflichtleistungen, die durch die Krankenkassen und Kostenträger zu gewähren sind.
2022
Die „Arbeitsgemeinschaft PremiumClass“ bildet sich in eine innerverbandliche Erfahrungsgruppe um. So wird zukünftig ihr großer Wissensschatz vor allem im medialen Bereich in die Arbeit des Dt. Kneippverbandes zugunsten aller Mitgliedsorte und am Prädikat interessierten Kommunen eingebracht.
2023
Der Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte feiert mit Festakt und mehrtägigem Vortragsprogramm unter Beteiligung befreundeter Institutionen aus dem deutschen Bäderwesen und der Politik sein 70-jähriges Jubiläum am Sitz der Verbandsgeschäftsstelle im Kneippheilbad Bad Münstereifel.
Kneipp, sein Naturheilverfahren und die darauf aufbauenden staatlichen Prädikate „Kneippheilbad“ und „Kneippkurort“ sind und bleiben „Premium“.
Der Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte wird – unterstützt durch seine innerverbandliche „Erfahrungsgruppe PremiumClass“ – die Informationsarbeit im Print- und im elektronischen Bereich für alle interessierten Mitmenschen auf hohem Niveau fortsetzen. Weiterhin wird er im Sinne des fortgesetzten Qualitäts- und Verbraucherschutzes mit Rat und Tat alle Kommunen bei der Erfüllung des anspruchsvollen, gesetzlichen Anforderungskataloges zur Erreichung und Bestätigung des Prädikates und Alleinstellungsmerkmals eines anerkannten Kneippheilbades oder Kneippkurortes unterstützen.